Überschreitung der täglichen Auslösewerte, Maßnahmen
Wird eine Einwirkung durch Erschütterungen festgestellt, deren Ausmaß über den nach festgelegten täglichen Auslösewerten liegt, so hat der Dienstgeber auf der Grundlage der Gefahrenbeurteilung ein Programm mit technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Einwirkung durch Erschütterungen auszuarbeiten und durchzuführen. Dabei sind insbesondere die im genannten Maßnahmen zu berücksichtigen.
