Wahlberechtigung
. Alle Zivildienstpflichtigen, die einen ordentlichen Zivildienst leisten, sind bei ihrer Einrichtung oder Einsatzstelle () aktiv und passiv wahlberechtigt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wahlberechtigung
. Alle Zivildienstpflichtigen, die einen ordentlichen Zivildienst leisten, sind bei ihrer Einrichtung oder Einsatzstelle () aktiv und passiv wahlberechtigt.