Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Koordinierte Vorbereitung der Angaben zur Wirkungsorientierung im Landesbudgetentwurf

Die haushaltsleitenden Organe haben der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ihre Angaben zur Wirkungsorientierung im Landesbudgetentwurf mindestens drei Wochen vor dessen Einbringung zur Beschlussfassung in die Landesregierung zu melden ().