. Der Burgenländische Landtag wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 L-VG vor Ablauf der XVII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Burgenländische Landtag wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 L-VG vor Ablauf der XVII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.