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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 63/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

. Der Burgenländische Landtag wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 L-VG vor Ablauf der XVII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.