Für den Abschluß eines Jagdgesellschaftsvertrages ist der in der Anlage 3 festgelegte Vordruck zu verwenden.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Für den Abschluß eines Jagdgesellschaftsvertrages ist der in der Anlage 3 festgelegte Vordruck zu verwenden.