Begünstigte Personen
Begünstigt sind Personen,
1. deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt () und die
2. einen dringenden Wohnungsbedarf nachweisen ().
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Begünstigte Personen
Begünstigt sind Personen,
1. deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt () und die
2. einen dringenden Wohnungsbedarf nachweisen ().