Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ermittlung des Wertes einer Haftung

(1) Der Wert einer Haftung entspricht jenem Betrag, für den gehaftet wird, vervielfacht mit einem Risikofaktor.

(2) Der Risikofaktor beträgt:

1. bei Haftungen der Risikoklasse 1: 10 vH

2. bei Haftungen der Risikoklasse 2: 25 vH

3. bei Haftungen der Risikoklasse 3: 50 vH

4. bei Haftungen der Risikoklasse 4: 100 vH