Abwesenheitsurteile
Die Überwachung oder die Vollstreckung erfolgt nicht, wenn die Entscheidung in Abwesenheit der verurteilten Person ergangen ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abwesenheitsurteile
Die Überwachung oder die Vollstreckung erfolgt nicht, wenn die Entscheidung in Abwesenheit der verurteilten Person ergangen ist.