Ausnahmegerichte
Die Überwachung oder die Vollstreckung erfolgt nicht, wenn die Entscheidung von einem Ausnahmegericht getroffen worden ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahmegerichte
Die Überwachung oder die Vollstreckung erfolgt nicht, wenn die Entscheidung von einem Ausnahmegericht getroffen worden ist.