Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung

Der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien wird zur Vollziehung hinsichtlich der Landesstraßen im Gemeindegebiet Gerasdorf bei Wien übertragen:

1. die Erlassung von Verordnungen gemäß § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 5, § 43 Abs. 2a Z 1 und Z 2 der StVO 1960 und

2. die Erlassung von Bescheiden gemäß § 45 Abs. 4 und § 45 Abs. 4a der StVO 1960.