(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifizierungsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
(2) Der Vertrag tritt dreißig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifizierungsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
(2) Der Vertrag tritt dreißig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.