.
Die landwirtschaftliche Nutzung wird auf die einmalige Mahd im Jahr beschränkt, die nicht vor dem 1. Juli erfolgen darf.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
.
Die landwirtschaftliche Nutzung wird auf die einmalige Mahd im Jahr beschränkt, die nicht vor dem 1. Juli erfolgen darf.