Stimmrecht
Stimmberechtigt ist jede zum Landtag wahlberechtigte Person, die spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Stimmrecht
Stimmberechtigt ist jede zum Landtag wahlberechtigte Person, die spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet hat.