Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abstimmungsakt der Gemeinde-(Sprengel-)Wahlbehörde

Folgende Unterlagen bilden den Abstimmungsakt der Gemeindewahlbehörde (Sprengelwahlbehörde):

a) die Stimmlisten;

b) das Abstimmungsverzeichnis;

c) die Empfangsbestätigung über die ausgefolgten amtlichen Stimmzettel ();

d) die gültigen Stimmzettel, die gesondert nach auf „ja“ und auf „nein“ lautende Stimmzettel in Umschlägen mit entsprechenden Aufschriften zu verpacken sind;

e) die ungültigen Stimmzettel, die in Umschlägen mit entsprechenden Aufschriften zu verpacken sind;

f) die nicht ausgefolgten amtlichen Stimmzettel, die in Umschlägen mit entsprechenden Aufschriften zu verpacken sind;

g) die in sinngemäßer Anwendung des der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 übermittelten Stimmkarten;

h) im Fall der Gemeindewahlbehörde jene unbrauchbar gewordenen Stimmkarten, für die in sinngemäßer Anwendung des dritter Satz der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 ein Duplikat ausgestellt wurde, sowie die Unterlagen nach ;

i) die Niederschrift nach .