Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Festsetzung des Bauschbetrages

Für die übrigen den Gemeinden erwachsenden Kosten wird ein Betrag von € 1,50 je verzeichneter Person im Wählerverzeichnis (Stimmverzeichnis), als Kostenersatz festgesetzt.