Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Stellungnahmen

. Dem Verteilernetzentwicklungsplan sind alle im Rahmen der Konsultation eingelangten Stellungnahmen anzuhängen und im Rahmen einer Zusammenfassung zu würdigen. In dieser Zusammenfassung ist darzulegen, inwieweit diese Stellungnahmen bei der weiteren Netzplanung berücksichtigt wurden oder noch zu berücksichtigen sind.