. Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut, hinsichtlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut, hinsichtlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.