Streitbeilegung
Jede Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens wird durch Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gütlich geregelt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Streitbeilegung
Jede Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens wird durch Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gütlich geregelt werden.