Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) , , , sowie Abs. 2 und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2025 treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.
