Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(2) , , , sowie Abs. 2 und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2025 treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.