Anwendungsbereich
. Diese Verordnung regelt die außerordentliche veterinärpolizeiliche Überwachung von Grenzen des Bundesgebietes zur Verhinderung der Einschleppung einer Tierseuche nach Österreich.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich
. Diese Verordnung regelt die außerordentliche veterinärpolizeiliche Überwachung von Grenzen des Bundesgebietes zur Verhinderung der Einschleppung einer Tierseuche nach Österreich.