Die Vertragspartner fördern die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der angewandten veterinärmedizinischen Forschung und des Veterinärwesens, insbesondere durch
a) Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der veterinärmedizinischen Fortbildung;
b) Zusammenarbeit zwischen den veterinärmedizinischen Anstalten;
c) Austausch und Besuche sowie andere Kontakte von Experten und Wissenschaftlern gemäß den in erwähnten Arbeitsplänen;
d) Austausch von Fachzeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen auf dem Gebiet der angewandten Veterinärmedizin;
e) gegenseitige Zusendung von Informationen über die Organisation des Veterinärwesens sowie von Rechtsvorschriften und Instruktionen, die auf dem Gebiet des Veterinärwesens erlassen wurden.
Beachte: Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
