Beseitigung tierischer Fäkalien
Alle tierischen Fäkalien sind derart unschädlich zu beseitigen, daß eine Verschleppung von Krankheitskeimen und Parasiten vermieden wird.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Beseitigung tierischer Fäkalien
Alle tierischen Fäkalien sind derart unschädlich zu beseitigen, daß eine Verschleppung von Krankheitskeimen und Parasiten vermieden wird.