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Personenstandsurkunden / Zivilstandsurkunden werden zumindest monatlich dem örtlich zuständigen Konsulat des anderen Staates übersandt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Personenstandsurkunden / Zivilstandsurkunden werden zumindest monatlich dem örtlich zuständigen Konsulat des anderen Staates übersandt.