Verwendungszulage für besondere Verwendungen
Die monatliche Verwendungszulage gemäß § 269 Abs. 2 Stmk. L-DBR beträgt für
besondere Verwendung Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß§ 264a Stmk. L-DBR 1 den Sekretär/die Sekretärin der Verwendungsgruppe A im Büro eines Mitgliedes der Steiermärkischen Landesregierung, den Sekretär/die Sekretärin der Verwendungsgruppe A im Klubsekretariat eines Landtagsklubs, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe A im Landesrechnungshof 55 2 den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe B im Büro eines Mitgliedes der Steiermärkischen Landesregierung, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe B im Klubsekretariat eines Landtagsklubs, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe B im Landesrechnungshof, den Leiter/die Leiterin des Steiermark Büros in Brüssel 30 3 den Kanzleileiter/die Kanzleileiterin in der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Liezen, Murtal, Südoststeiermark und Weiz 15 4 den Kanzleileiter/die Kanzleileiterin in der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, Leibnitz, Leoben und Voitsberg, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe C im Büro eines Mitgliedes der Steiermärkischen Landesregierung, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe C im Klubsekretariat eines Landtagsklubs, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe C im Landes-rechnungshof 12 5 den Gemeindeprüfer/die Gemeindeprüferin der Verwendungsgruppe B in der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau des Amtes der Landesregierung 11 6 den Kanzleileiter/die Kanzleileiterin in der Bezirkshauptmannschaft Murau 10 7 das Lebensmittelaufsichtsorgan der Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement des Amtes der Landesregierung oder einer Bezirkshauptmannschaft, den leitenden Sozialarbeiter/die leitende Sozialarbeiterin in einer Bezirkshauptmannschaft bei einer Gesamtzahl ab neun systemisierten Dienstposten des Gehobenen Dienstes der Sozialarbeit 9 8 den Straßenmeister/die Straßenmeisterin, den Autobahnmeister/die Autobahnmeisterin, den Leiter/die Leiterin einer Zentralwerkstätte der Fachabteilung Straßenerhaltungsdienst (STED) des Amtes der Landesregierung, den Wirtschaftsführer/die Wirtschaftsführerin (Verwalter/Verwalterin) in einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule oder in einem einer solchen Schule angeschlossenen Wirtschaftsbetrieb, den Gemeindeprüfer/die Gemeindeprüferin in der Verwendungsgruppe B in einer Bezirkshauptmannschaft 8 9 den leitenden Sozialarbeiter/die leitende Sozialarbeiterin in einer Bezirkshauptmannschaft bei einer Gesamtzahl von fünf bis acht systemisierten Dienstposten des gehobenen Dienstes der Sozialarbeit 7 10 den Kanzleileiter/die Kanzleileiterin der politischen Expositur Gröbming 6 11 den Gemeindeprüfer/die Gemeindeprüferin der Verwendungsgruppe C in einer Bezirkshauptmannschaft, den leitenden Sozialarbeiter/die leitende Sozialarbeiterin in einer Bezirkshauptmannschaft bei einer Gesamtzahl bis vier systemisierten Dienstposten des Gehobenen Dienstes der Sozialarbeit 5 12 den Verwalter/die Verwalterin eines Jugendhauses in der Verwendungsgruppe C, den Straßenmeisterassistenten/ die Straßenmeisterassistentin 4
