. Soweit eine Veräußerung der eingegangenen Ehrengeschenke zu erfolgen hat, kann diese insbesondere auch im Wege des Justizauktionsportals vorgenommen werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Soweit eine Veräußerung der eingegangenen Ehrengeschenke zu erfolgen hat, kann diese insbesondere auch im Wege des Justizauktionsportals vorgenommen werden.