. Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken hat umgehend schriftlich an den Leiter der Präsidentschaftskanzlei zu erfolgen. Die weiteren Veranlassungen gemäß werden durch die Verwaltungsgruppe getroffen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken hat umgehend schriftlich an den Leiter der Präsidentschaftskanzlei zu erfolgen. Die weiteren Veranlassungen gemäß werden durch die Verwaltungsgruppe getroffen.