Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personen mit einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Betriebsdienstleistung können eine Zusatzprüfung im verwandten landwirtschaftlichen Lehrberuf Ländliche Hauswirtschaft gemäß ablegen. Die Zusatzprüfung gilt als Facharbeiterprüfung.