Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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TARIF II über das Ausmaß der Kommissionsgebühren

A. Allgemeiner Teil

Die Pauschbeträge für Amtshandlungen der Behörde außerhalb des Amtes betragen, soweit hiefür nicht eine Gebühr nach einer Post des Besonderen Teiles dieses Tarifes zu entrichten ist, für jedes teilnehmende Amtsorgan und jede angefangene halbe Stunde

1.

an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr

25,00

Euro

2.

an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr sowie 15.30 Uhr und 22.00 Uhr, weiters an Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr

38,00

Euro

3.

an Werktagen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr des folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen

50,00

Euro

B. Besonderer Teil

Die Pauschbeträge für Amtshandlungen der Behörde außerhalb des Amtes betragen für

4.

Überwachungsdienste gemäß für jedes entsendete Organ

 

 

 

 

  1. a)

    bei einer Veranstaltung (Vorstellung) allgemein

 

 

 

 

  1. 1.

    bis zu zwei Stunden

60,00

Euro

 

 

  1. 2.

    bis zu vier Stunden

100,00

Euro

 

 

  1. 3.

    über vier Stunden

130,00

Euro

 

 

  1. b)

    bei Überwachung einer neuen Inszenierung gemäß für jede angefangene Stunde

 

 

 

 

  1. 1.

    an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen

16,00

Euro

 

 

  1. 2.

    an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen

24,00

Euro

 

5.

Überprüfungen gemäß § 18 Abs. 4 des Wasserversorgungsgesetzes durch Organe der Magistratsabteilung 31 – Wiener Wasser

 

 

 

 

  1. a)

    je Prüfung einer Feuerlöschleitung einschließlich der daran angeschlossenen Hydranten bis zu fünf Hydranten

22,00

Euro

 

 

  1. b)

    für jeden weiteren Hydranten

4,00

Euro

 

 

  1. c)

    wenn die Prüfung nach lit. a) infolge Verschuldens der Wasserabnehmerin oder des Wasserabnehmers zur festgesetzten Zeit nicht durchgeführt werden kann, zusätzlich

22,00

Euro

 

6.

Begutachtung

 

 

 

 

  1. a)

    einer Hauskanalanlage

46,00

Euro

 

 

  1. b)

    einer Senkgrube

29,00

Euro

 

7.

  1. a)

    Behördliche Überprüfungen während der Bauführung, wie Beschau des Untergrundes, Beschau von Bauteilen, deren Überprüfung nach Fertigstellung nicht mehr möglich ist, Rohbaubeschau, Belastungsproben (allgemein)

150,00

Euro

 

 

  1. b)

    Beschau von Bauteilen in Fertigteilwerken außerhalb Wiens

300,00

Euro

 

8.

Entsendung von Organen der Standesämter zur Durchführung von Trauungen und zur Übergabe von Partnerschaftsurkunden außerhalb der Trauungssäle der Stadt Wien – sofern es sich nicht um Trauungen und Begründungen Eingetragener Partnerschaften in Krankenanstalten, in Strafvollzugsanstalten oder Haftanstalten oder Trauungen und Begründungen Eingetragener Partnerschaften zu Hause in medizinisch begründeten Fällen handelt

 

 

 

 

  1. a)

    Montag bis Freitag

670,00

Euro

 

 

  1. b)

    Samstag

995,00

Euro

 

9.

Begleitung von Sondertransporten über Brücken

 

 

 

 

  1. a)

    für eine Dauer von bis zu 2,5 Stunden

420,00

Euro

 

 

  1. b)

    für jede weitere angefangene Stunde zusätzlich

150,00

Euro

 

10.

Kontrollen nach dem Vermarktungsnormengesetz durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Marktamtes je angefangener halben Stunde

33,00

Euro

 

11.

Entsendungen von Bediensteten der Landesfahrzeugprüfstelle Wien zur Überprüfung einzelner Fahrzeuge für Genehmigungen, Genehmigung von Änderungen bzw. für die Bewilligung von Ausnahmen gemäß Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967

 

 

 

 

  1. a)

    wenn ein Fahrzeug bzw. in unmittelbarer Aufeinanderfolge am selben Ort bis zu drei Fahrzeuge überprüft werden ein Einmalbetrag von

300,00

Euro

 

 

  1. b)

    für jedes weitere, in unmittelbarer Aufeinanderfolge am selben Ort überprüftes Fahrzeug zusätzlich pro Fahrzeug je

80,00

Euro

Weitere Inhalte

Umsetzungshinweis zur ganzen Rechtsvorschrift

CELEX-Nr.: 32018l2001

Weitere Inhalte

Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991