Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Verrechnung aller Einnahmen und Ausgaben der Bezirks- und Eisenbahnzufahrtsstraßen jedes einzelnen Bezirkes wird von der Landesbuchhaltung geführt, welche dem Straßenbeirate die fertiggestellte Jahresabrechnung zu übermitteln hat.