. Das zuständige Bundesministerium () kann die Tätigkeit der öffentlichen Verwalter jederzeit überprüfen oder durch ihm geeignet erscheinende Personen oder Körperschaften überprüfen lassen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das zuständige Bundesministerium () kann die Tätigkeit der öffentlichen Verwalter jederzeit überprüfen oder durch ihm geeignet erscheinende Personen oder Körperschaften überprüfen lassen.