Zusammenarbeit und Ressourcen
Die Österreichischen Vertretungsbehörden und die Liechtensteinischen Zentralstellen unterstützen einander im notwendigen Ausmaß bei der Ausübung der Tätigkeiten nach bis 3.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zusammenarbeit und Ressourcen
Die Österreichischen Vertretungsbehörden und die Liechtensteinischen Zentralstellen unterstützen einander im notwendigen Ausmaß bei der Ausübung der Tätigkeiten nach bis 3.