Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständige Behörden

Zuständige Behörden für dieses Abkommen sind:

Zentralstellen:

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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich

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Ausländer- und Passamt des Fürstentums Liechtenstein

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Amt für Auswärtige Angelegenheiten des Fürstentums Liechtenstein

Vertretungsbehörden:

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Österreichische Botschaft Agram/Zagreb

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Österreichische Botschaft Tirana

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Österreichische Botschaft Dublin

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Österreichische Botschaft Kuala Lumpur

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Österreichische Botschaft in Nikosia

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Österreichische Botschaft in Skopje

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Österreichische Botschaft Neu Delhi für Anträge, die im Wege des externen Dienstleisters in Thimphu/Bhutan gestellt werden;

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Österreichische Botschaft Canberra für Anträge, die im Wege des externen Dienstleisters in Adelaide, Brisbane, Canberra, Melbourne, Perth und Sydney gestellt werden.

Die Kontaktdaten sowie Änderungen betreffend die Österreichischen Vertretungsbehörden, die dieses Abkommen anwenden, werden einvernehmlich auf diplomatischem Wege festgelegt.