Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Entwicklung und Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten des Gesundheitswesens und der Medizin soll insbesondere erfolgen durch

den Erfahrungsaustausch auf den Gebieten

– der Leitung, Planung und Organisation des Gesundheitswesens,

– der medizinischen Betreuung der Bevölkerung,

– der Umwelthygiene sowie

– der Ausbildung bzw. Weiterbildung der auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der Medizin tätigen Personen, den Informationsaustausch über

– die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die sich auf das Gesundheitswesen beziehen,

– Krankheiten, die die gesundheitliche Situation bedeutend beeinflussen, insbesondere Infektionskrankheiten, ferner den Austausch von Fachzeitschriften und Publikationen.