Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für die konkursrechtliche Anfechtung des Erwerbes von Rechten an unbeweglichen Sachen, der einer Eintragung in ein Grundbuch bedarf, ist das Recht des Vertragsstaates maßgebend, in dem das Grundbuch geführt wird.