Die Wirkungen des Konkurses auf eine im anderen Vertragsstaat betriebene Zwangsvollstreckung bestimmen sich nach dem Recht dieses Staates.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Wirkungen des Konkurses auf eine im anderen Vertragsstaat betriebene Zwangsvollstreckung bestimmen sich nach dem Recht dieses Staates.