Innerstaatliche Verbindlichkeiten
Innerstaatliche Regelungen und Verbindlichkeiten betreffend wasserwirtschaftliche Maßnahmen und die damit zusammenhängende Kostentragung werden durch die von den Vertragsstaaten in diesem Vertrag gegenseitig übernommenen Verpflichtungen nicht berührt.
Beachte: Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
