Kies- und Sandgewinnung
Es ist gestattet, Kies und Sand aus den Sandbänken zwischen den Regulierungslinien der Grenzgewässer gemäß für flußbauliche Zwecke in der Grenzstrecke, ohne Rücksicht auf die Lage im Flußbett, nach vorhergehendem Einvernehmen zwischen den für den Flußbau zuständigen Stellen der Vertragsstaaten frei zu gewinnen.
Beachte: Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
