Geheimhaltung
Der gemäß diesem Vertrag Informationen erhaltende Vertragsstaat gewährleistet für diese eine gleichwertige Geheimhaltung wie der übermittelnde Vertragsstaat.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geheimhaltung
Der gemäß diesem Vertrag Informationen erhaltende Vertragsstaat gewährleistet für diese eine gleichwertige Geheimhaltung wie der übermittelnde Vertragsstaat.