Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lösung von Konflikten

Allfällige Meinungsverschiedenheiten, die aus der Durchführung und Auslegung des vorliegenden Vertrages entstehen sollten und die nicht im Wege von Konsultationen durch die Zentralstellen gelöst werden können, werden auf diplomatischem Wege beigelegt.