Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TEIL I

ÜBERTRAGUNG

Dieser Teil findet Anwendung auf Maßnahmen im Zusammenhang mit einer etwaigen einmaligen Übertragung von Einheiten der zugeteilten Menge (Assigned Amount Units – AAU), die im Rahmen des Protokolls von Kyoto vergeben wurden, an Kroatien.