Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durchführung anderer Vertragsbestimmungen

. Im übrigen sind die Bestimmungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffsverkehr samt Anlage und Zusatzprotokoll, BGBl. Nr. 219/1987, anzuwenden.