Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Nach Maßgabe der zugeflossenen Mittel hat die Finanzlandesdirektion 70 v. H. der vorläufigen, bei Anrechnung gemäß oder Abzug gemäß verbleibenden, laut festgesetzten Entschädigung in zwei jährlichen Teilbeträgen flüssigzumachen.