Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Auf Grund des vorläufigen Verteilungsplanes hat der Feststellungssenat, der über den festgestellten Verlust entschieden hat, gemäß der vorläufigen Verteilungsquote die vorläufige Entschädigung für den festgestellten Verlust festzusetzen, jedoch nicht auf Leistung zu erkennen.