. Für entgangenen Gewinn, Verdienstentgang, Nichterfüllung oder Verletzung eines Vertrages oder für Ansprüche auf Verzinsung ist eine Ermittlung nicht vorzunehmen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für entgangenen Gewinn, Verdienstentgang, Nichterfüllung oder Verletzung eines Vertrages oder für Ansprüche auf Verzinsung ist eine Ermittlung nicht vorzunehmen.