III. Verteilung
. Zur Verteilung der im genannten Mittel ist die gemäß dem Bundesgesetz vom 18. März 1964, BGBl. Nr. 129, errichtete Bundesvertretungskommission berufen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Verteilung
. Zur Verteilung der im genannten Mittel ist die gemäß dem Bundesgesetz vom 18. März 1964, BGBl. Nr. 129, errichtete Bundesvertretungskommission berufen.