. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. August 1987 zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen in Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. August 1987 zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen in Kraft.