III. Bundesverteilungskommission.
. Zur Feststellung der im genannten Mittel ist die Bundesverteilungskommission beim Bundesministerium für Finanzen wieder errichtet. Sie entscheidet in Feststellungssenaten und einem Verteilungssenat.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Bundesverteilungskommission.
. Zur Feststellung der im genannten Mittel ist die Bundesverteilungskommission beim Bundesministerium für Finanzen wieder errichtet. Sie entscheidet in Feststellungssenaten und einem Verteilungssenat.