Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für die Jagd auf Schalenwild dürfen nur verwendet werden:

1. Kugelpatronen mit Deformations- oder Zerlegungsgeschoßen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) bei Rehwild: Mindestgeschoßenergie 1.000 Joule in einer Entfernung von 100 Metern (E/100);

b) bei sonstigem Schalenwild: Mindestgeschoßenergie 2.000 Joule in einer Entfernung von 100 Metern (E/100);

2. Flintenlaufgeschoße;

3. Schrotpatronen zur Abgabe eines Fangschusses auf Rehwild.