Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schnittstellen

Zum Zweck der Verknüpfung der Walddatenbank mit weiteren internetbasierten Datendiensten des Landes Tirol sind folgende Schnittstellen einzurichten:

a) zum GIS-Datenbestand (TIRIS), insbesondere für die kartografische Darstellung von forstfachlichen Datengrundlagen;

b) zum elektronischen Aktenverwaltungssystem (ELAK), insbesondere für die Dokumentation von Erledigungen und für die Ablage des Schriftverkehrs der Forsttagsatzungskommissionen;

c) zu elektronischen Holzvermessungssystemen für die Erfassung des jährlichen Holzeinschlages;

d) zur Förderdatenbank (FAI) für die Belegdokumentation im Rahmen der forstlichen Förderung.